Auszug aus den Statuten (anno 1946)

Grundsätze:

  1. Der Vorstand besteht aus einem 1. Vorsitzenden, einem 2. Vorsitzenden und einem Kassenwart. Der Kassenwart ist 3. Vorsitzenden. [...]
  2. Den Anweisungen des Vorstands ist Folge zu leisten.
  3. Versammlungen können jederzeit einberufen werden.
  4. Vergnügen jeder Art können jeder Zeit beschlossen werden.
  5. Jedes Mitglied hat jederzeit Einblick in das Protokollbuch.

Mitgliedschaft und Aufnahmebedingungen:

  1. Jeder junge Mann der ledig ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann Fastnacht in die Junggesellschaft aufgenommen werden. Eine Aufnahme für "Auswärtige" ist dann möglich, wenn ein Interesse am Ohlumer Dorfleben und die Bereitschaft zum Einbringen in die Dorfgemeinschaft nachgewiesen wurde. Über die Aufnahme von "Auswärtigen" entscheidet die Hauptversammlung mit einfacher Mehrheit. Grundsätzlich steht die Junggesellschaft Ohlum neuen Mitgliedern offen gegenüber.
  2. Die ordentlich Eintretenden werden geputzt und anschließend für ein Probejahr aufgenommen. Nach Ablauf des Jahres wird in der Hauptversammlung über die endgültige Eignung entschieden.
  3. Neueingetretene verpflichten sich, den Beitrag und Verpachtbeträge pünktlich zu zahlen und die Junggesellschaft zu fördern, wo sie können.
  4. Jeder Junggeselle muss bereit sein, Schäffer- und Hauptmannsposten oder andere Ämter zu übernehmen.
  5. Zeigt ein Mitglied kein Interesse an der Junggesellschaft und schließt sich von gemeinsamen Veranstaltungen aus, so wird er durch den Vorstand zur öfteren Teilnahme aufgefordert. Nach 2-maliger Aufforderung kann das Mitglied bei der nächsten Versammlung ausgeschlossen werden.
  6. Zahlt ein Junggeselle nicht pünktlich bis Königsschießen Beiträge, Strafgeld und Versteigerungsbeiträge, so ist er bis zur Begleichung seiner Schulden von allen Veranstaltungen der Junggesellschaft ausgeschlossen.
  7. Mit der Heirat scheidet der Junggeselle aus der Junggesellschaft aus.
  8. Freiwillig kann jeder Junggeselle aus der Junggesellschaft austreten.
  9. Ein freiwilliger Austritt ohne Begleichen der Schulden an die Junggesellschaft gilt als "unehrenhafter Rausschmiss".
  10. Wer das 30. Lebensjahr vollendet hat, kann passiv verweilen, hat sich hierfür aber erkenntlich zu zeigen.
  11. Jeder neu eingetretene Junggeselle kauft zum Eintritt 2 Exemplare des Junggesellenaufnähers zum Preis von je 5€, sowie eine Chronik und ein Liederbuch für zusammen 10€ aus dem Kassenbestand.

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News:

  • Nächste Veranstaltung:
    Unser traditionelles Karfreitagsvergnügen steht an, das werden wir am 18.04. in Fettes Garten bei Bratwurst, Bier und Mische kräftig begießen.


  • Letzte Veranstaltung:
    Wir haben nach einer gelungenen Versteigerung der Mädels unser Fastnachtsvergnügen gefeiert und bedanken uns bei allen Teilnehmern. Was ein Gaudi!


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Einigkeit macht stark